Antragsformular.pdf

Ordentliche Mitglieder

Sigrid Schneider

(Referat Umweltbibliothek)

s.schneider@kranwerk.com

Anett Buddrus

 

anett.buddrus@gmx.de

Anja Büchting

 

 

Norbert George

 

 

Magdalena Teubert

 

m.teubert@kranwerk.com

Marita Stiebling

 

m.stiebling@posteo.de

Daniela Guntner

 

lawrence.guntner@wolfsburg.de

Kerstin Krieg

 

kerstin_kk@hotmail.com

Anika Petzoldt

 

panika-@gmx.net

Ulla Müller

 

ulla.mueller23@freenet.de

Bhavnesh Rajput

 

 

Franziska Petzold

 

 

Clemens Guter

 

 

Nico Klisch

(Referat Werkskapelle)

 

Veronika Petzold

 

veronika@kranwerk.com

Dalilah Schluchter

(Referat Umweltpädagogik)

 

Vorstand

Mario Huke

1. Vorsitzender
(Referat Workshop)
Tischlermeister

0176-81092584
info@kranwerk.com

Heiko Guter

2. Vorsitzender
(Referat Veranstaltungen)

0172-7942777
info@kranwerk.com

Marianne Deube

Kassenwart

info@kranwerk.com

Förder-Mitglieder

Kfz-Service-Park Naunhof
 

mietprofi02

Ehren-Mitglieder

 

 

Hermann Hesse
Konfuzius, Th. v. Aquin
Gandhi & Luther King
Goethe & Marx

Satzungsauszug
§ 2 Zweck des Vereins:
 Soziokultur & Umweltethik

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. Veranstaltungen
       - Kleinkunst
       - Konzerte
       - Theater
       - Ausstellungen/Galerien
       - Programmkino
       - Vereinsfeste
  2. Workshops    
       - künstlerisch/bildnerisch
       - gestaltend
    (Recyclingdesign, Klangskulpturen, Installationen)
       - handwerklich (tradierte Gewerke, Recyclingdesign)
       - musisch
       - generationenübergreifend (Kind-Eltern, Enkel-Großeltern)
  3. Seminare,  Diskussionsforen, Initiativen
     „Deine Welt  - Begreifen - Bewahren"
       - Natur & Gesellschaft
       - nachhaltige Lebensführung 
       - philosophische Themenabende
  4. erlebnispädagogische Freizeitangebote  
       - SPILON - Spielen, Bauen, Entdecken
    (thematische Projektarbeit)
       - WERKTAG (Klassen- & Tagesfahrt ins AKW Nhf) 
       - Weltentdecker-Touren "Landpartie”
  5. Umweltbibliothek   (Umweltbildung, alt. Energie, Baubiologie, Fachliteratur)
  6. Vernetzung   (Kooperation mit Institutionen, Firmen und Verbänden)
  7. Integration (soziologische, ethnische und soziale Integration, integrative Pädagogik)

 

§ 4 Mitgliedschaft


(1)  Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche (und juristische) Person werden, die seine Ziele unterstützt.

(2)  Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
Der  Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen  Vertreter/innen. Gegen eine Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die  keiner Begründung bedarf, kann die Antragstellerin/der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.

(3)  Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(4)  Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum 31.12. möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von einem Monat.

(5)  Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz zweimaliger Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss  vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme mit einer Frist von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ausschlusserklärung  gegeben werden. Im  gerechtfertigten Falle kann der Vorstand eine zu datierende  Stundung gewähren.

(6)  Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen (bei Konzerten wird der ermässigte Eintritt gewährt).

(7)  Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr  vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm zu betätigen. Es gelten die Pflichten und Regeln wie für ordentliche Mitglieder.

(8) Ordentliche- und Fördermitglieder besitzen Stimmübertragungsrecht.

(9)  Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.

§ 5 Beiträge

 

- Einzelperson
  jährlich 35,00 Euro  zuzügl. Aufnahmegebühr von 50,00 Euro

- Firmen, Institutionen und Körperschaften
  jährlich 100,00 Euro zuzügl. Aufnahmegebühr von 150,00 Euro .

- Fördermitglieder können von der Aufnahmegebühr vom Vorstand entbunden
  werden. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

  Der Jahresbeitrag wird jeweils zum 1.April fällig gestellt.

 

Spenden

Der Verein ist gemeinnützig anerkannt. Es können Spenden gegen eine Spendenbescheinigung entgegen genommen werden.
 

Spendenkonto:
Kultur-Faktur e.V.
Sparkasse Muldental
IBAN:  DE50860502001041032583
BIC:   SOLADES1GRM
 Blz:  86050200  Kto: 1041032583